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7. Wann operieren ?

Sprechen die Beschwerden rasch auf medikamentöse und krankengymnastische Maßnahmen an, so handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine harmlose Bandscheibenvorwölbung oder einen   komplikationslosen Bandscheibenvorfall.  
Weitere Untersuchungen sind dann überflüssig und eine Operation nicht erforderlich.

Sind aber neurologische Ausfälle festgestellt oder die Beschwerden nach ein bis zwei Wochen trotz intensiver Behandlung nicht gebessert, so sollte die Ursache geklärt, d.h. eine  Kernspintomographie durchgeführt werden, damit möglichst bald die gezielte Weiterbehandlung festgelegt werden kann.

In diesen Fällen liegt meist ein gravierendes mechanisches Problem vor:

Ein ziemliches ...  ... mechanisches Problem

Hierbei könnten konservative Maßnahmen einen unnötigen Zeitverlust und Leidensweg bedeuten.

Außerdem gibt es verschiedene Behandlungsmöglichkeiten, die oft erst durch eine CT- oder (besser) Kernspin-Untersuchung erkennbar werden, und dem Patienten zur Wahl angeboten werden können.

siehe auch: Untersuchungen

Nerv verklemmt

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